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Übersicht der Verbandsdeponien:

Deponien

Zum Schutz der Umwelt werden auf sämtlichen Deponien des Abfallwirtschaftsverband Chemnitz umfangreiche, regelmäßige Untersuchungen der Luftqualität und besonders der Grund-, Oberflächen- und Sickerwasserqualität in Abstimmung mit den zuständigen Behörden durchgeführt.

Die auf den Deponien des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz durchweg bereits realisierten Sanierungsarbeiten minimieren die von den Deponien ausgehenden negativen Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Wasser und Luft bzw. beseitigen solche Einflüsse gänzlich. Über die geschilderten Überwachungsaufgaben hinaus wird ein nicht zu unterschätzender Aufwand für die Realisierung von Nachsorgemaßnahmen auf den Deponien des Verbandes betrieben.

Durch Fassung und fachgerechte Entsorgung von Sickerwässern sowie gezielte Verbrennung des gefassten Deponiegases bei hoher Temperatur, wird die sonst mögliche Umweltschädigung auf ein Mindestmaß reduziert.

Auf der Deponie „Weißer Weg“ wird dieses Gas in Blockheizkraftwerken zur Erzeugung elektrischer Energie genutzt, welche zur Deckung des Strombedarfs der Restabfallbehandlungsanlage verwendet wird.

Auf 6 Deponien wurden große Flächen zum Betrieb von Fotovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt, deren Energie in das öffentliche Netz eingespeist wird. Auf der Deponie ‚Weißer Weg wird ein Teil des erzeugten Solarstroms ebenfalls zur Deckung des eigenen Energiebedarfs eingesetzt.

Betrieb Deponie Weißer Weg

Regelungen zur Annahme von Abfällen

Abfälle durften bis zum 15.07.2009 deponiert werden. Seit dem 16.07.2009 wurden nur noch Deponieersatzbaustoffe zur Profilierung angenommen. Hier waren die Grenzwerte der Zuordnungswerte der Deponieklasse I der Deponieverordnung vom 27.04.2009 einzuhalten. Seit Juni 2010 wurde auch die Annahme von Deponieersatzbaustoffen vorerst eingestellt.

Kleinanlieferer aus dem privaten und gewerblichen Bereich haben die Möglichkeit, über die Umschlagstation am Standort Weißer Weg Abfälle anzuliefern, die dann vom AWVC einer geordneten Entsorgung zugeführt werden.

Bedingungen für die Annahme von Abfällen zur Behandlung in der Restabfallbehandlungsanlage bzw. anderweitige Entsorgung durch den AWVC.